Straßenmilizen der AfD

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Einvestanden, die Formulierung hier

PedoProphet – was halte ich von Radikalität?
Wenn wir die Definition in http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161536/radikalismus zugrunde legen, die letztendlich auf Gewaltbereitschaft abzielt, lehne ich Radikalität grundsätzlich ab. Bewahrende Gewalt im Sinne Art 20, Satz 4 vielleicht (aber so weit sind wir noch lange nicht) und umstürzlerische Gewalt keinesfalls. Das kann auch erst mal so stehen bleiben.
Wenn wir jetzt noch ein bisschen über den Gewaltbegriff diskutieren wollen:
Gewalt gegen Menschen (terrositische Attentate, Parlament stürmen, Straßenmilizen wie von der AfD in Berlin schon angedeutet, politische Gegner mit Löschkalk bedecken, Unterkünfte für Schutzsuchende abfackeln u.ä.) sind Mittel politischer Gewalt und grundsätzlich abzulehnen.
Brandschatzende Grüppchen in Großstädten, die 20 Jahre alte Opel Asconas mit Kindersitz anzünden, sind Randalierer. Für sie gilt das StGB und politische Verbrämung ist unangebracht. Noch was?

ist sportlich genug, um einer Begründung zu bedürfen.

Anfang 2017 beantragte die AfD in Berlin “Die Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes”.

Eine ähnliche Organisation, die Freiwillige Polizei-Reserve war 2002 aufgelöst worden, nachdem sie sich schon Jahre zuvor als “Sammelbecken für Neonazis und Gewaltverbrecher” entpuppt hatte. FPR-Männer waren an Waffenschieberei beteiligt, hatten Verbingungen zu Wertsportgruppen und boten sich sogar rechten Rockern als Schutzstaffeltruppe an.

Während beim Verfassungsschutz und bei der Polizei Verbindungen zu Rechtsextremen zwar immer wieder ans Licht kommen, aber die im Ganzen solide Arbeit der Behörden nicht überschatten, war die FPR am Ende völlig unterwandert. Einstellungskrierien, wie sie auch der AfD-Antrag aufzählt, fanden offenbar nicht die ihnen gebührende Beachtung.

In Berlin war das über Jahrzehnte hinweg Thema. Wie man in dieser Gemengelage einen derartigen Antrag stellen kann, erschließt sich wohl nur hartgesottenen AfD-Verwirrten. Zumal die AfD-Fraktion erst ein Vierteljahr vorher ins Abgeordnetenhaus eingezogen war. Man hatte also buchstäblich nichts Eiligeres zu tun, als das gerade abgeschaffte Neonazi-Sammelbecken FPR wiederzubeleben.

Es war tatsächlich der erste Gesetzentwurf, den die AfD-Fraktion einbrachte. Bis auf die hirnrissigen Forderungen nach Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages und Senkung der Grunderwerbsteuer inszenierte sich die AfD-Fraktion übrigens ausschließlich in ordnungspolitischen Hardliner-Positionen. Alle Anträge wurden berechtigterweise abgelehnt.