Die sogenannte „Flüchtlingskrise“: Ein Vorschlag zur Güte
12 Oct 2015 | migrationich wurde gebeten, meine Vorschläge darzulegen, wie der aktuellen Herausforderung durch die sogenannte „Flüchtlingskrise“ zu begegnen sei. Im Interesse der Prägnanz beschränke ich mich pro Themenbereich auf die wichtigsten Maßnahmen und verzichte auf Details zur Umsetzung.
Bekämpfung der Fluchtursachen
Anstatt an Symptomen herumzudoktern müssen die Wurzeln der Problematik analysiert und sogleich entschieden angegangen werden. Den Folgen westlicher Destabilisierungspolitik und der Ausbeutung durch internationale Großunternehmen ist entschieden entgegen zu wirken – auch wenn das manchmal unbequem wird:
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Keinerlei Unterstützung, auch nicht indirekt, für Destabilisierungsmaßnahmen in Ländern der Dritten Welt oder des Nahen Ostens, insbesondere keinerlei Waffenlieferungen in solche Länder, andere Krisengebiete oder an Länder, die Destabilisierung dort betreiben oder finanzieren.
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Europäische Einfuhrverbote für Produkte von Unternehmen, die in Ländern der Dritten Welt oder des Nahen Ostens nicht die gleichen Maßstäbe für Arbeitsschutz, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz usw. anlegen wie sie im Zielland der Ware erforderlich wären
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Einmischungen in die inneren Angelegenheiten von Ländern der Dritten Welt oder des Nahen Ostens sind grundsätzlich zu unterlassen.
Bekämpfung gewerbsmäßigen Schleppertums
Wie bei der Drogenprohibition sind Verbot und Strafe hier sinnfrei. Stattdessen auch hier Arbeit an den Ursachen:
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Asylanträge und Einreiseersuchen können in jeder Botschaft eines EU-Landes (auch in Drittstaaten) gestellt werden und werden dann genau so bearbeitet und behandelt, als wären sie in Deutschland gestellt worden.
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Bei genehmigter Einreise erhalten bedürftige Personen die erforderlichen Zuschüsse zu den Kosten der Reise. Die Reise ist grundsätzlich als Sachleistung zu gewähren.
Unterstützung von Ländern der Dritten Welt oder des Nahen Ostens, die Flüchtlinge aufnehmen
Es genügt nicht, den Menschen die durch die Folgen westlicher Destabilisierungspolitik und ausbeuterische internationale Großunternehmen in Not geraden sind, durch den ersten Maßnahmenblock nur mittel- und langfristige Perspektiven zu eröffnen. Ihnen muss, im beiderseitigen Interesse, auch Soforthilfe geleistet werden. Für diese Hilfe ist eine Finanzierung sicherzustellen, die sich nicht zu Lasten der Bevölkerung der Geberländer auswirkt. Daher:
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Rückabwicklung des ESM und aller gegenleistungslosen Unterstützung der Fehlwirtschaft europäischer Banken.
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Investition von 40% der freigewordenen Gelder in die generelle Verbesserung der Lebensbedingungen in Ländern der Dritten Welt oder des Nahen Ostens, die Flüchtlinge aus diesen aufnehmen. Dort insbesondere Förderung von Bildung und kleiner lokaler Wirtschaftsbetriebe sowie Selbständigkeit. Keine Vergabe dieser Mittel an Tochterfirmen internationaler Großunternemen.
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Investition von weiteren 30% in die Ausstattung und Versorgung von Auffangeinrichtungen in Nähe der Krisenherde, bevorzugt über international aktive Hilfsorganisationen oder die UN. Mindestens ein Fünftel dieser Mittel ist vor Ort für die weltanschaulich neutrale Vermittlung von Bildung an Kinder und Jugendliche einzusetzen.
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Investition der restlichen 30% zu gleichen Teilen in die Bildungs- und Sozialsysteme der europäischen Länder, letzteres mit dem Ziel, die Grundsicherung mittelfristig den tatsächlichen Kosten eines menschenwürdigen Lebens anzugleichen.
Solidarische Bewältigung der Flüchtlingsnot in Europa
Kleinstaatliche Denkmuster helfen europäischen Ländern angesichts der großen Macht- und Wirtschaftsblöcke der Welt und international agierender Konzerne nicht weiter. Wie in allen Bereichen der Politik muss Europa auch im Bereich Flucht uns Asyl als Akteur aktiv ins Geschehen eingreifen:
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Europaweit wird ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung von Flüchtlingen und Asylbedürftigen nach den Grundlagen der schweizer Gesetzgebung in Kraft gesetzt. Die Behörden der Einzelstaaten behandeln die Anträge lediglich im Auftrag der europäischen Staatengemeinschaft.
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Alle europäischen Nationen teilen die anerkannten Asylbedürftigen und Flüchtlinge nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (gemessen am Bruttoinlandsprodukt (KKP)) aus. Die Verteilung der Individuen bzw. Familien auf die EU-Länder erfolgt grundsätzlich nach dem Losverfahren. Bei Vorliegen einer Beschäftigungsversicherung eines Arbeitgebers aus einem anderen EU-Land kann von diesem Grundsatz regelmäßig abgewichen werden.
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Kommt ein Land seiner Verpflichtung zur Aufnahme von anerkannten Asylbedürftigen und Flüchtlingen nicht nach, ist die Verpflichtung durch Versteigerung der Aufnahmeverpflichtung nach holländischem Verfahren auszugleichen. Dieses Verfahren wird auf Kontingente, nicht auf Einzelpersonen angewendet.
Integration von Zuwanderern
Das Zusammenleben von Menschen ist – ganz unabhängig von deren Herkunft, Religion oder sonstwas – immer eine gegenseitige Aufgabe. Die Gastgeber müssen ein gutes und harmonisches Zusammenleben und das Bemühen um gegenseitiges Verständnis ebenso ernst nehmen, wie die Gäste. Schikanen sind zu vermeiden:
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Jede Person, die in Europa oder einer Botschaft eines EU-Landes einen Antrag auf Asyl, Anerkennung als Flüchtling oder Einreise nach einem neu zu schaffenden Europäischen Einwanderungsgesetz stellt, hat mindestens bis zum Abschluss des Beurteilungsverfahrens Anspruch auf und Verpflichtung zur regelmäßgen Teilnahme an Unterricht in Sprache und Kultur des potentiellen Aufnahmelandes. Für Minderjährige besteht darüber hinaus Schulpflicht.
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Die Verfahrensdauer wird auf einheitlich 6 Wochen festgesetzt. Ergeben sich innerhalb dieser Zeit keine Hinderungsgründe, gilt der Antrag als angenommen.
- Für volljährige Personen, deren Status als Flüchtling, Asylbedürftiger oder Einwanderer anerkannt wurde, gilt:
- Sie erhalten eine sofortige unbefristete Arbeitserlaubnis und Anspruch auf Grundsicherung.
- Sie haben weiterhin Anspruch auf und Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in Sprache und Kultur des Aufnahmelandes.
- Einmalig und nicht verlängerbar wird für sie der Mindestlohn für drei Jahre außer Kraft gesetzt. Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit werden im ersten Jahr zu 20%, im 2. Jahr zu 50% und im 3. Jahr zu 80% auf die Grundsicherung angerechnet.
- Eine Unterbringung in Sammelunterkünften ist nicht zulässig.
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Bürger der aufnehmenden Gemeinden werden eingeladen, Patenschaften für anerkannte Flüchtlinge, Asylbedürftige und Einwanderer zu übernehmen, um tiefergehende Vermittlung von Sprache und Kultur sowie die Begegnung miteinander zu fördern. Entstehende Aufwände sind formlos zu entschädigen, die Gemeinden werden angehalten, entsprechende Initiativen aus der Mitte der Bürgerschaft tätig zu unterstützen. Erbringng von Integrationsleistung durch gewerbliche Unternehmen ist zu vermeiden.
- Die Rechtssysteme aller europäischen Länder werden so umgestaltet, dass sie vollständig weltanschaulich neutral werden. Religion und Weltanschauung rechtfertigen keine Sonderstellung vor dem Gesetz. Rechtsnormen werden grundsätzlich ohne Ansehen von Geschlecht, Herkunft, Glaube usw. einer Person durchgesetzt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten bei konsequenter Anwendung innerhalb weniger Jahre den unkontrollierten Zustrom über gefährliche Reiserouten auf nahezu Null zurückgehen lassen und das Zusammenleben alter und neuer Einwohner erheblich verbessern.
Die Folgen einer konsequenten Umsetzung gehen jedoch weit über das Offensichtliche hinaus und werden Gegenstand von Einzelbesprechungen sein, ebenso wie meine Vorschläge zur Gestaltung des zu schaffenden Europäischen Einwanderungsrechtes.